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Anwendung
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bukkal - in der Backentasche zergehen
lassen - Lutschtablette, Pastille, Dragee
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i.a. - in Arterie - Injektion
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i.art. - ins Gelenk - Injektion
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i.m. - intramuskulär (in
Muskel) - Injektion
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i.v. - intravenös (in Vene) -
Injektion, Infusion
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kutan - auf der Haut
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nasal - Nase - Tropfen, Salben
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parental - direkt ins Körperinnere -
Sammelbezeichnung für Anwendung nicht durch den Mund
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perkutan - durch die Haut -
Arzneipflaster
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per oral, oral - durch den Mund - Tablette,
Dragee, Kapsel, Saft, Tropfen
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pulmonal, inhalativ - über die
Atemwege - Aerosole
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rektal - Mastdarm - Zäpfchen, Salben,
Klistiere
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s.c. - subkutan (unter die Haut) -
Injektion
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sublingual - unter die Zunge gelegt -
Lutschtablette, Pastille, Dragee, Sublingual-Tablette
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topisch - örtlich,
äußerlich - Salbe, Creme, Gel, Tinktur
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vaginal - Vagina (Scheide) -
Vaginaltabletten, Vaginalsalben, Ovula
Arzneimittel
sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind,
durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte
Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu
erkennen; die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des
Körpers oder seelischer Zustände erkennen zu lassen; von
menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder
Körperflüssigkeiten zu ersetzen; Krankheitserreger,
Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen
oder unschädlich zu machen; oder die Beschaffenheit, den
Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischer
Zustände zu beeinflussen.
Bedenkliche
Arzneimittel sind Arzneimittel, wenn nach dem jeweiligen
Stand der Wissenschaft der Verdacht besteht, daß auch bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen
auftreten, die über ein vertretbares Maß hinausgehen.
Bedenkliche Arzneimittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht
werden bzw. werden aus dem Verkehr genommen, wenn sich neue
Erkenntnisse ergeben.
Charge ist die
jeweils in einem einheitlichen Herstellungsgang erzeugte Menge
eines Arzneimittels. Die vergebene Chargennummer befindet sich auf
der Verpackung. Anhand dieser Nummer kann der Hersteller den
Werdegang des Mittels bis in alle Einzelheiten nachvollziehen.
Darreichungsform ist die Arzneiform, in der ein
Arzneimittel dem menschlichen oder tierischen Körper
verabreicht wird, z.B. als Tabletten, Kapseln, Zäpfchen oder
Flüssigkeiten.
Einfuhr
ausländischer Arzneimittel ist unter Vorlage eines
Rezeptes für Arzneimittel auf Einzelanforderung aus dem
Ausland möglich. Die Vorschriften sollen den Verbraucher vor
dubiosen oder bedenklichen, in Deutschland nicht zugelassenen
pharmazeutischen Produkten schützen. In Deutschland nicht
zugelassenen Arzneimittel unterliegen z. B. keiner
Qualitätskontrolle nach deutschem Recht und die
Zusammensetzung kann nicht garantiert werden.
Fachinformationen eines Arzneimittels ist eine
Gebrauchsinformation für Fachleute (Arzt, Apotheker). Sie
entspricht im Grunde der Packungsbeilage, jedoch sind die
Informationen detaillierter und wissenschaftlich ausgearbeitet.
Gegenanzeige
(Kontraindikation) ist die Angabe, wann etwas nicht
angewendet werden darf.
Hilfsstoffe
sind Substanzen, die Arzneimittel in entsprechende Arzneiformen
bringen, z.B. Lösungsmittel bei Flüssigkeiten, Füll-
und Trägermittel bei Tabletten, Binde- und Sprengmittel bei
Brausetabletten oder Fließregulierungsmittel bei Pulvern.
Interaktion
(Wechselwirkungen) sind zwei oder mehrere Arzneimittel,
die gegenseitig die Wirkung der einzelnen Arzneimittel
verändern. Die Wirkstoffe können sich gegenseitig in der
Wirkung verstärken oder blockieren. Sie können den
Wirkungseintritt verändern und den Abbau im Körper oder
die Ausscheidung aus dem Körper beeinflussen.
Klinische
Prüfung ist die Erprobung eines in der Entwicklung
befindlichen Arzneimittels am Menschen. Hierzu ist die Vorlage des
Studienplans bei einer Ethik-Kommission erforderlich, deren Aufgabe
es ist, die an der Studie Beteiligten vor möglichen
Gesundheitsschäden zu schützen. Die klinische
Prüfung ist der letzte Schritt im langen Weg einer Substanz
bis hin zum Medikament, das der Arzt verschreibt. Im Normalfall
unterteilt sich die Klinische Prüfung in 4 Phasen:
-
Erstmalige Anwendung an
wenigen gesunden und ausgesuchten Personen.
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Behandlung einer
größeren Probandenzahl. Die Erprobungsphase muß
eine Verbesserung gegenüber bekannten Substanzen erwarten
lassen.
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Die Zahl der Patienten,
bei denen die neue Substanz angewendet wird, wird erhöht. Es
werden alle Unterlagen zusammengestellt und die Zulassung wird
beantragt.
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Drugmonitoring - die
Erprobung des Arzneimittels nach der Zulassung. Erfahrungen und
Beobachtungen werden gesammelt. Eventuell auftretende
Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder Gegenanzeigen werden
dokumentiert, geprüft und gegebenenfalls wird reagiert.
Änderungen in der Gebrauchinformation bis hin zum
Erlöschen der Zulassung ist möglich.
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Lagerung ist
eine länger dauernde Aufbewahrung. Kurzfristige
Unterbrechungen sind erlaubt. Ausnahmen sind bestimmte Impfstoffe
und Sera, die kühlkettenpflichtig sind. Entsprechende Hinweise
befinden sich auf der Packung bzw. der Packungsbeilage. Es wird
zwischen folgenden Lagerungen unterschieden:
Membranpflaster, Hormon- oder Nikotinpflaster,
sind pflasterähnliche Darreichungsformen für
Arzneistoffe. Der Arzneistoff diffundiert aus dem Reservoir des
Pflasters mit gleichbleibender Geschwindigkeit durch die intakte
Haut in den Blutkreislauf. Vorteil des Pflasters ist es, daß
dadurch der Arzneistoff nicht verändert wird.
Neuzulassung
muss beantragt werden, bevor bei einem zugelassenen
Arzneimittel Änderungen vorgenommen werden können.
Betroffen sind z.B. Änderungen der Zusammensetzung, der
Darreichungsform oder die Änderung des
Herstellungsverfahrens.
OROS - Orales
Osmotisches Therapeutisches System - ein Beispiel für neueste,
kaum vorstellbare Darreichungsformen in Form einer Tablette. Ein
Arzneistoffreservoir ist von einer semipermeablen Membran
umhüllt. Die Hülle hat eine kleine Öffnung. Wasser
dringt durch die Membran ein, der Arzneistoff wird gelöst. Bei
einer Änderung des osmotischen Druckes wird die
gesättigte Lösung durch die Öffnung mit
gleichbleibender Geschwindigkeit nach außen gepresst.
Packungsbeilage ist für Fertigarzneimittel
notwendig, da diese nur mit einer Packungsbeilage
(Gebrauchsinformation, Beipackzettel) in den Verkehr gebracht
werden dürfen. Die im Gesetz festgelegten Angaben müssen
allgemeinverständlich, in deutscher Sprache und in gut
leserlicher Schrift sein. Anwendungsgebiet, Wirkung,
Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Dosierung müssen ebenso
vermerkt sein, wie Haltbarkeit, Hersteller usw.
Qualitätssicherung ist wichtig, da an die
Qualität der Arzneimittel hohe Anforderungen gestellt werden.
Der pharmazeutische Unternehmer muss jegliche
Qualitätsprüfungen wie Gehalt, Reinheit, chemische,
physikalische oder biologische Eigenschaften und
Herstellungsverfahren und -kontrollen dokumentieren und
Rückstellmuster der einzelnen Chargen zurückhalten, damit
bei Reklamationen Rückschlüsse gezogen werden
können.
Radioaktive
Arzneimittel sind Arzneimittel, die radioaktive Stoffe
sind oder enthalten und ionisierende Strahlen spontan aussenden und
die dazu bestimmt sind, wegen dieser Eigenschaften angewendet zu
werden. Angewendet werden diese Arzneimittel z.B. in der
Tumorbehandlung oder Schilddrüsendiagnostik.
Sachkenntnis
fordert der Gesetzgeber für die Herstellung von Arzneimitteln.
Außer einer entsprechenden wissenschaftlichen Ausbildung ist
je nach Aufgabengebiet eine Zusatzausbildung z. B. im Bereich der
Mikrobiologie, Virologie, Hygiene oder Serologie notwendig.
Transfusionsgesetz schreibt den Umgang mit Blut
und Blutbestandteilen und daraus gewonnenen Arzneimittel von der
Gewinnung bis zur Verabreichung fest, um die Bevölkerung vor
unreinen Produkten zu schützen. Es besteht
Dokumentationspflicht nicht nur im Krankenhaus bei der
Blutkonserve, sondern auch in der Apotheke bei der Abgabe
bestimmter Sera.
Unerwünschte
Arzneimittelwirkung (Nebenwirkungen) sind die beim
bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels
auftretenden unerwünschten Begleiterscheinungen. Diese
können nicht nur durch Überdosierungen, sondern auch bei
therapeutischen Dosen auftreten. Ferner gibt es persönliche
individuelle Toleranzen, die zu unerwünschten Wirkungen
führen können, wie z.B. genetische oder altersbedingte
Variation im Enzymmuster, verminderter Nierenfunktion.
Verfallsdatum für Arzneimittel ist
notwendig , da diese durch verschiedene Faktoren wie Temperatur
oder chemische Instabilitäten, in ihrer Haltbarkeit
beeinträchtigt sein können. Das Arzneimittel muss am
Ende der Laufzeit noch mindestens 90% des angegebenen Wirkstoffes
enthalten. Liegt die Haltbarkeit unter 3 Jahren, muss ein
Verfallsdatum zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres angeben sein. Bei
weiniger als einem Jahr werden monatliche Verfallsdaten
verwendet.
Wirkstoff oder
Arzneistoff ist die Substanz (Pharmakon), die in lebendigen
Organismen biologische Wirkungen hervorruft.
Zulassung
für Fertigarzneimittel regelt, daß diese nur nach
Zulassung durch die zuständige Bundesbehörde in den
Verkehr gebracht werden dürfen. Der pharmazeutische
Unternehmer muß den Antrag auf Zulassung, Unterlagen zum
Arzneimittel wie Arzneistoff, Stärke, Darreichungsform,
Ergebnisse zur Qualität und Unbedenklichkeit, pharmakologisch
und toxikologische Untersuchen sowie die Ergebnisse der klinischen
Prüfung einreichen. Wird die Zulassung erteilt, erhält
das Arzneimittel eine Zulassungsnummer, die auf der Verpackung
vermerkt ist.
Zusatzbezeichnungen
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comp -
Kombinationspräparat
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forte - mehr Wirkstoff als
beim Ursprungspräparat
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mite - weniger Wirkstoff
(50%) als beim Ursprungspräparat
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mono - Monopräparat
(Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff)
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retard - verlängerte
Wirkung, der Wirkstoff wird verzögert freigeben
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Zahl (25, 50 100) -
Wirkstärke des Arzneistoffes
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